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Sonstige Formalitäten ohne gesellschaftsrechtlichen Bezug, die eine Gesellschaft erfüllen muss, um ihre Tätigkeit im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen, sollten von den in dieser Richtlinie vorgesehenen, mit der Online-Gründung von Gesellschaften oder der Online-Eintragung von Zweigniederlassungen verbundenen Verpflichtungen unberührt bleiben.
Diese Richtlinie lässt die nationalen Rechtsvorschriften unberührt, in deren Rahmen gemäß den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten Behörden oder…
Die Mitgliedstaaten knüpfen die Online-Gründung von Gesellschaften nicht an die Bedingung des Erhalts einer Lizenz oder Genehmigung vor der Eintragung der…
Um die rechtzeitige Online-Gründung einer Gesellschaft oder Online-Eintragung einer Zweigniederlassung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten diese…
Rechts- und Verwaltungsvorschriften des nationalen Rechts einschließlich der Pflicht zur Registrierung von Gesellschaften im Zusammenhang mit Steuervorschriften…
Im Sinne der Achtung bestehender gesellschaftsrechtlicher Traditionen der Mitgliedstaaten ist es wichtig, ihnen Flexibilität bei der Art und Weise zu lassen,…
Um die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und um die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.