Erwägungsgrund 1 32019L1151
In der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem Regeln für die Offenlegung und Vernetzung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern der Mitgliedstaaten festgelegt.
In der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem Regeln für die Offenlegung und Vernetzung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern der Mitgliedstaaten festgelegt.