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Damit die von den nationalen Registern gespeicherten Informationen leichter aufgefunden und mit anderen Systemen ausgetauscht werden können, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle Urkunden und Informationen, die nach dem Ablauf des einschlägigen Umsetzungszeitraums Behörden, Personen oder Stellen, die nach nationalem Recht mit der Bearbeitung von Aspekten des Online-Verfahrens betraut sind, im Rahmen der in dieser Richtlinie vorgesehenen Online-Verfahren bereitgestellt werden, von den Registern in maschinenlesbarem und durchsuchbarem Format oder als strukturierte Daten gespeichert werden können. Dies bedeutet, dass das Dateiformat so strukturiert sein sollte, dass Softwareanwendungen konkrete Daten und deren interne Struktur leicht identifizieren, erkennen und extrahieren können. Die Anforderung, sicherzustellen, dass das Format von Urkunden und Informationen durchsuchbar ist, sollte eingescannte Unterschriften und sonstige Daten, die nicht für die Maschinenlesbarkeit geeignet sind, nicht umfassen. Da dies Änderungen an den vorhandenen Informationssystemen der Mitgliedstaaten notwendig machen könnte, sollte für diese Anforderung eine längere Umsetzungsfrist gelten.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 14 genannten Urkunden und Angaben über das System der Registervernetzung in einem standardisierten…
Ein Dokument sollte als maschinenlesbar gelten, wenn es in einem Dateiformat vorliegt, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen die konkreten Daten…
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen,…
Zur Erleichterung der Weiterverwendung sollten öffentliche Stellen, soweit möglich und sinnvoll, die Dokumente — einschließlich solcher, die auf Websites…
Um gegen Betrug und Unternehmensidentitätsdiebstahl vorzugehen und um Garantien für die Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der in den nationalen Registern…
Ebenso wie es im Hinblick auf die Online-Gründung von Gesellschaften und die Online-Eintragung von Zweigniederlassungen der Fall ist, sollte es zwecks…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.