Erwägungsgrund 8 32019L1158
Auf Unionsebene gibt es mehrere Richtlinien zu Geschlechtergleichstellung und Arbeitsbedingungen, in denen bestimmte für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben maßgebliche Aspekte bereits behandelt werden, insbesondere die Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinien 92/85/EWG, 97/81/EG und 2010/18/EU des Rates.