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Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, Ehe- und Familienstand zu definieren und festzulegen, welche Personen als Elternteil, Mutter und Vater gelten sollen.
Die Mitgliedstaaten benennen die für die Wahrnehmung der Pflichten aufgrund dieser Richtlinie zuständigen Behörden.
Jeder Mitgliedstaat ist zuständig für
Die Gerichte eines Mitgliedstaats sind zuständig für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, wenn
Die Mitgliedstaaten sind für die Durchführung dieses Beschlusses auf nationaler Ebene durch die zuständigen nationalen Dienststellen und unbeschadet der…
Unter bestimmten Bedingungen gemäß dieser Verordnung sollte es möglich sein, die Zuständigkeit in einem Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung auch…
„Familienangehörige“ Familienangehörige im Sinne des Artikels 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.