Erwägungsgrund 3 32024R1347
Das GEAS stützt sich auf gemeinsame Normen für die Asylverfahren, die Anerkennung und den Schutz auf Unionsebene, im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile und ein System zur Bestimmung des für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats. Trotz der beim schrittweisen Aufbau des GEAS bislang erzielten Fortschritte bestehen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Verfahren, die Anerkennungsquoten, die Art des gewährten Schutzes, die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile und die materiellen Leistungen, die Antragstellern und Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, gewährt werden. Diese Unterschiede könnten zu Sekundärmigration führen und dem Ziel zuwiderlaufen, die Gleichbehandlung aller Antragsteller überall in der Union sicherzustellen.