Erwägungsgrund 25 32024R1351
Da Such- und Rettungseinsätze auf internationalen Verpflichtungen beruhen, könnten Mitgliedstaaten, die mit sich wiederholenden Ausschiffungen im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen konfrontiert sind, zu den Mitgliedstaaten gehören, die Solidaritätsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Es sollte möglich sein, einen prozentualen Anteil der Solidaritätsmaßnahmen, der für die betreffenden Mitgliedstaaten möglicherweise benötigt wird, als Richtwert festzulegen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Vulnerabilitäten von Personen berücksichtigen, die über derartige Ausschiffungen ankommen.