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Das STCW-Übereinkommen wird durch die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in das Unionsrecht übernommen. Da alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens sind, ist eine einheitliche Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen durch die Angleichung der Vorschriften der Union über die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Zeugnissen für Seeleute an das STCW-Übereinkommen zu erreichen. Deshalb sollten mehrere Bestimmungen der Richtlinie 2008/106/EG geändert werden, um den jüngsten Änderungen des STCW-Übereinkommens hinsichtlich der Ausbildung und Qualifikation von Seeleuten Rechnung zu tragen, die an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, an Bord von Fahrgastschiffen bzw. an Bord von Schiffen arbeiten, die in Polargewässern verkehren.
Die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute ist auf internationaler Ebene durch das Internationale Übereinkommen der…
Die Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten nicht für die…
Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen und die fristgerechte Anpassung der Unionsvorschriften an diese Entwicklungen zu…
Der Code über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, der durch die Resolution 2 der…
Die Änderungen der SOLAS-Regel II-1/1.2, die neue SOLAS-Regel II-1/19-1 und die Änderungen der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37 hinsichtlich der…
Die Änderungen des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes in Bezug auf die fahrgastschiffsspezifische Sicherheitsausbildung und die Teile A und B betreffen neue…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.