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Der Code über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, der durch die Resolution 2 der STCW-Konferenz von 1995 angenommen wurde, in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „STCW-Code“), enthält bereits Leitlinien zur Vermeidung von Übermüdung (Abschnitt B-VIII/1) und zur Diensttüchtigkeit (Abschnitt A-VIII/1). Im Interesse der Sicherheit auf See ist es überaus wichtig, dass die Vorschriften nach Artikel 15 der Richtlinie 2008/106/EG ausnahmslos durchgesetzt und befolgt werden und dass jenen Leitlinien gebührend Rechnung getragen wird.
Die jeweiligen Anforderungen zur Gewährleistung des Schutzes des menschlichen Lebens auf See und der Meeresumwelt hinsichtlich der Ausbildung und Befähigung…
das STCW-Übereinkommen: das Internationale Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den…
Die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute ist auf internationaler Ebene durch das Internationale Übereinkommen der…
Das STCW-Übereinkommen wird durch die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in das Unionsrecht übernommen. Da alle Mitgliedstaaten…
Die Änderungen des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes in Bezug auf die fahrgastschiffsspezifische Sicherheitsausbildung und die Teile A und B betreffen neue…
Die Änderungen der SOLAS-Regel II-1/1.2, die neue SOLAS-Regel II-1/19-1 und die Änderungen der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37 hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.