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Die EU-AIFM sollten durch die zur Einhaltung der Richtlinie 2011/61/EU und insbesondere der harmonisierten Vorschriften über das Pre-Marketing erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in keiner Weise gegenüber Nicht-EU-AIFM benachteiligt werden. Dies gilt sowohl für die derzeitige Situation, in der Nicht-EU-AIFM über keine Pass-Rechte verfügen, als auch für eine Situation, in der die in der Richtlinie 2011/61/EU enthaltenen Pass-Bestimmungen anwendbar werden.
Zusätzlich zu den in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen an EU-AIFM müssen Nicht-EU-AIFM folgende Bedingungen einhalten: Wenn eine zuständige Behörde…
Die AIFM müssen alle in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen mit Ausnahme derer in Kapitel VI erfüllen. Darüber hinaus müssen die folgenden Bedingungen…
Hat ein Nicht-EU-AIFM daher die Absicht, EU-AIF zu verwalten und/oder AIF in der Union mit einem Pass zu vertreiben, sollte er auch verpflichtet sein, diese…
Sobald diese Richtlinie es zulässt, sollte ein Nicht-EU-AIFM, der beabsichtigt, EU-AIF zu verwalten und/oder AIF in der Union mit einem Pass zu vertreiben, oder…
Ferner sollte ein Nicht-EU-AIFM, der beabsichtigt, EU-AIF und/oder AIF in der Union mit einem Pass zu vertreiben, verpflichtet sein, ein bestimmtes…
Am Anfang von KAPITEL VI wird folgender Artikel eingefügt: Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM (1) Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.