Erwägungsgrund 1 32019L1831
Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte‚ die am 17. November 2017 in Göteborg proklamiert wurde, sieht vor, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld haben. Das Recht auf ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und ein Arbeitsumfeld, das ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht, beinhaltet auch den Schutz gegenüber chemischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit.