Art. 1 32009L0161In Durchführung der Richtlinie 98/24/EG wird für die im Anhang aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe eine dritte Liste gemeinschaftlicher…
Art. 1 32000L0039Für die im Anhang aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe wird ein gemeinschaftlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert festgelegt.
Erwägungsgrund 1 32006L0015Gemäß Richtlinie 98/24/EG schlägt die Kommission europäische Ziele in Form von auf Gemeinschaftsebene festzulegenden Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zum Schutz…
Art. 2 32009L0161Die Mitgliedstaaten legen für die im Anhang aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Werte nationale…
Art. 1 32017L0164RICHTLINIE (EU) 2017/164 DER KOMMISSION vom 31. Januar 2017 zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG, 2000/39/EG und 2009/161/EU der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wird eine vierte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für die Union für die im Anhang aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe festgelegt.