Erwägungsgrund 1 32017L0164
Gemäß Richtlinie 98/24/EG schlägt die Kommission Unionsziele in Form von auf Unionsebene festzulegenden Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken gefährlicher Chemikalien vor.
Gemäß Richtlinie 98/24/EG schlägt die Kommission Unionsziele in Form von auf Unionsebene festzulegenden Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken gefährlicher Chemikalien vor.