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Ein hoher Anteil der Straßenverkehrsunfälle ereignet sich auf einem kleinen Teil von Straßen, auf denen das Verkehrsaufkommen und die Geschwindigkeiten hoch sind und es eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern gibt, die sich in unterschiedlichen Geschwindigkeiten fortbewegen. Daher dürfte die begrenzte Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie 2008/96/EG auf Autobahnen und andere Fernstraßen, die nicht zum TEN-V-Netz gehören, erheblich zur Verbesserung der Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur in der gesamten Union beitragen.
Die im TEN-V-Netz angewandten Sicherheitsmanagementverfahren für die Straßenverkehrsinfrastruktur haben dazu beigetragen, die Zahl der Toten und…
Abschnitte des Straßennetzes, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel des transeuropäischen Straßennetzes angrenzen, weisen ein besonders…
Damit eine solche Ausweitung des Geltungsbereichs die gewünschte Wirkung zeigt, ist es folgerichtig, dass unter Fernstraßen, die keine Autobahnen sind, alle…
Das Sicherheitsniveau bestehender Straßen sollte erhöht werden, indem die Mittel gezielt in Straßenabschnitte mit der höchsten Unfallhäufigkeit und/oder dem…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Verfahren zur Sicherstellung eines gleichbleibend hohen Sicherheitsniveaus auf den Straßen des…
Diese Richtlinie lässt zwar Abweichungen von den in der Richtlinie 96/53/EG vorgesehenen höchstzulässigen Gewichten und Abmessungen von Fahrzeugen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.