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Damit eine solche Ausweitung des Geltungsbereichs die gewünschte Wirkung zeigt, ist es folgerichtig, dass unter Fernstraßen, die keine Autobahnen sind, alle Straßen fallen, die in der nationalen Straßenklassifikation der höchsten Straßenkategorie unterhalb der Kategorie „Autobahn“ angehören. Aus demselben Grund sollten die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, dafür zu sorgen, dass zumindest auf alle Straßen, für die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie die Richtlinie 2008/96/EG galt — selbst wenn dies auf freiwilliger Basis geschah — auch die vorliegende Richtlinie Anwendung findet.
‚Fernstraße‘ eine Straße außerhalb von Stadtgebieten, die große Städte und/oder Regionen miteinander verbindet und in der am 26. November 2019 geltenden…
Ein hoher Anteil der Straßenverkehrsunfälle ereignet sich auf einem kleinen Teil von Straßen, auf denen das Verkehrsaufkommen und die Geschwindigkeiten hoch…
Diese Richtlinie gilt für in Planung, im Bau oder in Betrieb befindliche Straßen, die Teil des transeuropäischen Straßennetzes sind, sowie Autobahnen und andere…
In Übereinstimmung mit dem Geltungsbereich der Richtlinie 2004/17/und der Richtlinie 2004/18/EG und unter voller Berücksichtigung der nationalen…
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die Zu- und Ausfahrten von Parkplätzen, die entlang des in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden…
Es ist wichtig, dass mit Ausnahme der unter die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Tunnel auch die durch andere Tunnel,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.