Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit Blick auf die Harmonisierung der Aufsichtsnormen und -praktiken in der Union sollte die durch Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (im Folgenden „EBA“), in enger Abstimmung mit der durch Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (im Folgenden „ESMA“), weiterhin die oberste Zuständigkeit für die Koordinierung und Konvergenz der Aufsichtspraktiken im Bereich der Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (im Folgenden „ESFS“) haben.
Die Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), die im Jahr 2011 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen…
Die die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates gegründete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
Um bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben in Bezug auf Kreditinstitute auf die EZB für einen Teil der Mitgliedstaaten sollte die Funktionsweise des…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.