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Die Gesellschaften sollten so weit wie möglich die Kosten im Zusammenhang mit einem grenzüberschreitenden Vorhaben einschätzen können. Von den Gesellschaftern sollte deshalb verlangt werden, der Gesellschaft gegenüber zu erklären, ob sie entschieden haben, ihr Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben. Diese Anforderung sollte etwaige nach nationalem Recht festgelegte Formerfordernisse unberührt lassen. Von den Gesellschaftern könnte auch verlangt werden, zusammen mit dieser Erklärung oder innerhalb einer speziellen Frist anzugeben, ob sie beabsichtigen, die angebotene Barabfindung anzufechten und eine zusätzliche Barabfindung zu fordern.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gesellschafter, die ihre Entscheidung erklärt haben, ihr Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben, aber der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gesellschafter, die ihre Entscheidung erklärt haben, ihr Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben, aber der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gesellschafter, die ihre Entscheidung erklärt haben, ihr Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben, aber der…
Die Berechnung des Angebots einer Barabfindung sollte sich auf allgemein anerkannte Bewertungsmethoden gründen. Die Gesellschafter sollten das Recht haben, vor…
Als Folge eines grenzüberschreitenden Vorhabens sind die Gesellschafter oft mit einer Situation konfrontiert, in der sich das auf ihre Rechte anwendbare Recht…
Um eine Analyse des Berichts für die Arbeitnehmer durchzuführen, sollte eine Gesellschaft, die ein grenzüberschreitendes Vorhaben vornimmt, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.