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Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung im Kontext von grenzüberschreitenden Vorhaben in vollem Umfang geachtet werden. Die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer im Kontext von grenzüberschreitenden Vorhaben sollte im Einklang mit dem Rechtsrahmen erfolgen, der mit der Richtlinie 2002/14/EG und — soweit auf gemeinschaftsweit operierende Unternehmen und Unternehmensgruppen anwendbar — der Richtlinie 2009/38/EG sowie — sofern die grenzüberschreitende Verschmelzung oder grenzüberschreitende Spaltung als Übergang eines Unternehmens im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG des Rates angesehen wird — der Richtlinie 2001/23/EG festgelegt wurde. Die vorliegende Richtlinie lässt die Richtlinie 98/59/EG des Rates , die Richtlinie 2001/23/EG, die Richtlinie 2002/14/EG und die Richtlinie 2009/38/EG unberührt. Allerdings ist es angesichts der Tatsache, dass durch die vorliegende Richtlinie ein harmonisiertes Verfahren für grenzüberschreitende Vorhaben eingeführt wird, sachgerecht, insbesondere den zeitlichen Rahmen festzulegen, innerhalb dessen die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Vorhaben erfolgen sollte.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung in Bezug auf die grenzüberschreitende Spaltung geachtet und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung in Bezug auf die grenzüberschreitende Verschmelzung geachtet…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung in Bezug auf die grenzüberschreitende Umwandlung geachtet…
Unberührt lassen sollte diese Richtlinie die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Arbeitnehmer sollten während der gesamten Dauer der präventiven Restrukturierungsverfahren den vollen arbeitsrechtlichen Schutz genießen. Insbesondere sollte…
Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter der Bieter- sowie der Zielgesellschaft sollten durch einschlägige einzelstaatliche Bestimmungen geregelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.