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Die zuständige Behörde sollte auch in der Lage sein, von der Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, oder von anderen zuständigen Behörden, einschließlich derjenigen des Zuzugsmitgliedstaats, alle relevanten Informationen und Dokumente zu erhalten, um die Prüfung der Rechtmäßigkeit des grenzüberschreitenden Vorhabens innerhalb des im nationalen Recht festgelegten Verfahrensrahmens durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten festlegen können, welches die möglichen Folgen der durch Gesellschafter und Gläubiger gemäß dieser Richtlinie eingeleiteten Verfahren für die Erteilung der Vorabbescheinigung sind.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde andere relevante Behörden mit Zuständigkeiten in den verschiedenen, von der grenzüberschreitenden…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde andere relevante Behörden mit Zuständigkeiten in den verschiedenen, von der grenzüberschreitenden…
Um eine Vorabbescheinigung zu erteilen, sollten die Mitgliedstaaten der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften, die das grenzüberschreitende Vorhaben…
Um eine angemessene Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und eine effiziente und wirksame Ex-ante-Kontrolle für grenzüberschreitende Vorhaben zu…
Damit das Recht eines Kreditdienstleisters auf grenzübergreifende Tätigkeit und die Beaufsichtigung dieser Tätigkeit sichergestellt sind, wird in dieser…
Angesichts der Komplexität grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (zusammen „grenzüberschreitende Vorhaben“) und der Vielzahl der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.