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Bei der für die Erteilung einer Vorabbescheinigung erforderlichen Prüfung sollte sich die zuständige Behörde eines unabhängigen Sachverständigen bedienen können. Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften erlassen, um sicherzustellen, dass der Sachverständige oder die juristische Person, in deren Namen der Sachverständige handelt, von der Gesellschaft, die eine Vorabbescheinigung beantragt, unabhängig ist. Der Sachverständige sollte von der zuständigen Behörde ernannt werden und sollte weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart eine Verbindung mit der betreffenden Gesellschaft gehabt haben bzw. haben, die Auswirkungen auf die Unabhängigkeit des Sachverständigen haben könnte.
Die zuständigen Behörden müssen von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften unabhängig sein.Die zuständigen Behörden können Sachverständige im Sinne des…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde andere relevante Behörden mit Zuständigkeiten in den verschiedenen, von der grenzüberschreitenden…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ein Abschlussprüfer bzw. eine Prüfungsgesellschaft, bevor er bzw. sie einen Auftrag für eine Abschlussprüfung annimmt…
Um eine Vorabbescheinigung zu erteilen, sollten die Mitgliedstaaten der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften, die das grenzüberschreitende Vorhaben…
Der Sachverständige muss in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unabhängig von dem zu prüfenden Versicherungsunternehmen sein. Die Unabhängigkeit ist…
Um eine angemessene Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und eine effiziente und wirksame Ex-ante-Kontrolle für grenzüberschreitende Vorhaben zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.