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Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, ihre Gläubiger nicht schädigt, sollte die zuständige Behörde insbesondere überprüfen können, ob die Gesellschaft ihren Pflichten gegenüber öffentlichen Gläubigern nachgekommen ist und ob etwaige offene Verbindlichkeiten ausreichend besichert wurden. Insbesondere sollte die zuständige Behörde prüfen können, ob die Gesellschaft Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist, das beispielsweise Verstöße gegen das Sozial-, Arbeits- oder Umweltrecht betrifft und dazu führen könnte, dass die Gesellschaft weitere Pflichten treffen, einschließlich gegenüber Bürgern und privaten Einrichtungen.
In der Folge eines grenzüberschreitenden Vorhabens könnte es geschehen, dass die Forderungen der ehemaligen Gläubiger der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften,…
Um einen angemessenen Schutz der Gläubiger in Fällen zu gewährleisten, in denen sie den Schutz, den die Gesellschaft in ihrem Plan bietet, für nicht…
Die zuständige Behörde sollte auch in der Lage sein, von der Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, oder von anderen zuständigen…
Die durch die Gesellschaft offengelegten Informationen sollten umfassend sein und es den Interessenträgern ermöglichen, die Auswirkungen des beabsichtigten…
Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen regelmäßiger Kontrollen der Überwachungsorganisationen überprüfen, dass diese die in dieser Verordnung festgelegten…
Angesichts der Komplexität grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (zusammen „grenzüberschreitende Vorhaben“) und der Vielzahl der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.