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Eine grenzüberschreitende Umwandlung hat eine Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft zur Folge, ohne dass diese Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit verliert. Jedoch sollte weder eine grenzüberschreitende Umwandlung noch eine grenzüberschreitende Verschmelzung oder Spaltung dazu führen, dass die in dem Mitgliedstaat, in dem die Gesellschaft nach diesem grenzüberschreitenden Vorhaben registriert werden soll, geltenden Anforderungen an die Gründung einer Gesellschaft umgangen werden. Diese Bedingungen, einschließlich der Vorgabe, im Zuzugsmitgliedstaat den Sitz der Hauptverwaltung zu begründen, und die Vorschriften über Tätigkeitsverbote für Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans, sollten von den Gesellschaften uneingeschränkt eingehalten werden. Die Anwendung dieser Bedingungen durch den Zuzugsmitgliedstaat sollte jedoch im Falle grenzüberschreitender Umwandlungen nicht die Kontinuität der Rechtspersönlichkeit der umgewandelten Gesellschaft berühren.
grenzüberschreitende Umwandlung einen Vorgang, durch den eine Gesellschaft ohne Auflösung, Abwicklung oder Liquidation die Rechtsform, in der sie im…
Rechtsform und Firma, die für die umgewandelte Gesellschaft im Zuzugsmitgliedstaat vorgesehen sind, und ihren vorgesehenen satzungsmäßigen Sitz in jenem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu der grenzüberschreitenden Umwandlung nicht allein aus den folgenden…
Rechtsform und Firma der Gesellschaft und ihren satzungsmäßigen Sitz im Wegzugsmitgliedstaat sowie Rechtsform und Firma, die für die umgewandelte Gesellschaft…
Ein grenzüberschreitender Formwechsel ist der Wechsel einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens…
‚grenzüberschreitende Umwandlung‘ einen Vorgang, durch den eine Gesellschaft ohne Auflösung, Abwicklung oder Liquidation die Rechtsform, in der sie im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.