Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um andere als die aus der Mitbestimmung folgenden Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten, bleiben die Richtlinien 98/59/EG, 2001/23/EG, 2002/14/EG und 2009/38/EG von der vorliegenden Richtlinie unberührt. Angelegenheiten, die nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, wie z. B. Steuern oder soziale Sicherheit, unterliegen weiterhin nationalem Recht.
Dieser Artikel lässt andere Pflichten unberührt, die aufgrund der Rechtsvorschriften der Union, einschließlich solche der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und…
Die Rechte der Arbeitnehmer mit Ausnahme der Mitbestimmungsrechte sollten weiterhin den Vorschriften der Mitgliedstaaten unterliegen, die in den Richtlinien…
Die Rechte der von dieser Richtlinie betroffenen Seeleute, die von den Mitgliedstaaten in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien…
Diese Richtlinie berührt nicht das Arbeitsrecht, d. h. gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich…
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EU) Nr. 1231/2010 des…
Die vorliegende Richtlinie lässt die Richtlinien 2009/133/EG , (EU) 2015/2376 , (EU) 2016/881 , (EU) 2016/1164 und (EU) 2018/822 des Rates unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.