Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie berührt nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des nationalen Steuerrechts der Mitgliedstaaten oder ihrer gebiets- oder verwaltungsmäßigen Gliederungseinheiten, einschließlich der Durchsetzung der Steuervorschriften bei grenzüberschreitenden Vorhaben.
Die Struktur und die Funktionsweise der Steuerverwaltung der Mitgliedstaaten werden von dieser Richtlinie nicht berührt.
Diese Richtlinie berührt nicht die Anwendung von Unionsrecht oder nationalem Recht in Bezug auf alle folgenden Punkte:
Diese Richtlinie berührt nicht die Anwendung der Vorschriften über die Rechtshilfe in Strafsachen in den Mitgliedstaaten. Sie berührt auch nicht die Erfüllung…
Rechts- und Verwaltungsvorschriften des nationalen Rechts einschließlich der Pflicht zur Registrierung von Gesellschaften im Zusammenhang mit Steuervorschriften…
Diese Richtlinie hat keine Auswirkungen auf nationale steuerliche Regelungen sowie Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls eingeleitet wurden, um…
Diese Richtlinie sollte nicht die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berühren, im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ermittlung, Veranlagung und Erhebung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.