Erwägungsgrund 15 32003L0072
Es sollte vorgesehen werden, dass die Vertreter der Arbeitnehmer, die im Rahmen dieser Richtlinie handeln, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben denselben Schutz und ähnliche Garantien genießen, wie sie die Vertreter der Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften und/oder den Gepflogenheiten des Landes ihrer Beschäftigung haben. Sie sollten weder Diskriminierung noch Belästigung infolge der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren und einen angemessenen Schutz vor Kündigung und anderen Sanktionen genießen.