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Zusätzlich zu den neuen Vorschriften über Umwandlungen regelt diese Richtlinie grenzüberschreitende Spaltungen, und zwar sowohl Abspaltungen als auch Aufspaltungen, allerdings beziehen sich diese Vorschriften nur auf grenzüberschreitende Spaltungen, die mit Neugründungen von Gesellschaften einhergehen. Grenzüberschreitende Spaltungen, bei denen eine Gesellschaft ihr Aktiv- und Passivvermögen auf eine oder mehrere bestehende Gesellschaften überträgt, sind vom harmonisierten Rahmen dieser Richtlinie ausgenommen, da solche Fälle als sehr komplex angesehen werden, die Beteiligung der zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten erfordern und zusätzliche Risiken der Umgehung von Unionsvorschriften und nationalen Vorschriften bergen. Die in dieser Richtlinie vorgesehene Möglichkeit, eine Gesellschaft im Wege einer Ausgliederung zu schaffen, bietet den Gesellschaften ein neues harmonisiertes Verfahren im Binnenmarkt. Allerdings sollte es Gesellschaften freistehen, Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten direkt zu gründen.
Gesellschaft, die eine Spaltung vornimmt bzw. Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt eine Gesellschaft, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Spaltung im…
Dieses Kapitel gilt für grenzüberschreitende Spaltungen von Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind und ihren…
Die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Die Regelung zu…
‚Gesellschaft, die eine Spaltung vornimmt‘ bzw. ‚Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt‘ eine Gesellschaft, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Spaltung…
Eine grenzüberschreitende Umwandlung hat eine Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft zur Folge, ohne dass diese Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit…
Mit dieser Richtlinie wird auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erleichtert. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.