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Die derzeitigen nationalen Vorschriften über Sanktionen weichen in der Union erheblich voneinander ab. Insbesondere stellen nicht alle Mitgliedstaaten sicher, dass wegen weitverbreiteter Verstöße oder weitverbreiteter Verstöße mit Unions-Dimension gegen die verantwortlichen Unternehmer wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbußen verhängt werden können. Deshalb sollten die geltenden Sanktionsvorschriften der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU verbessert und zugleich neue Sanktionsvorschriften in die Richtlinie 93/13/EWG des Rates aufgenommen werden.
In der Richtlinie 93/13/EWG wird folgender Artikel eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß…
Um eine einheitlichere Verhängung von Sanktionen zu erleichtern, insbesondere bei Verstößen innerhalb der Union, weitverbreiteten Verstößen und weitverbreiteten…
Gemäß den Richtlinien 98/6/EG ‚ 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und…
Unbeschadet der Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten Bestimmungen für Sanktionen festlegen, die bei…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Die Mitgliedstaaten legen Sanktionen für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften…
Es sollte Sache der Mitgliedstaaten bleiben, über die Arten der zu verhängenden Sanktionen zu entscheiden und in ihrem nationalen Recht die einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.