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Um zu gewährleisten, dass die Bürger Zugang zu aktuellen Informationen über ihre Verbraucherrechte und über alternative Streitbeilegungsverfahren haben, sollte die von der Kommission einzurichtende Online-Anlaufstelle möglichst nutzerfreundlich, für Mobilgeräte geeignet und leicht zugänglich sein und von allen genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen („barrierefreies Design“).
Jeder Mitgliedstaat legt eine einzige, auch für Menschen mit Behinderungen leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle fest, über die…
Durch die öffentliche Website und die Anwendung für Mobilgeräte ist sicherzustellen, dass das Antragsformular für Antragsteller allgemein kostenlos verfügbar…
Um die Zugänglichkeit der Europäischen Bürgerinitiative zu verbessern, sollte die Kommission Bürgern und Organisatorengruppen vor allem zu den Aspekten der…
Obwohl die Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht für Websites und mobile Anwendungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt, sollte die…
Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Opfer mit Behinderungen in gleicher Weise wie andere in den Genuss aller in…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Websites ihrer öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.