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Durch die Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Rahmenbedingungen aufgrund bestimmter bewährter Verfahren sollten daher die reibungslose und kontinuierliche Entwicklung gut funktionierender Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen in der Union gewährleistet, potenzielle Risiken gemindert und Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität abgebaut werden. Mit dieser grundsatzgestützten Harmonisierung sollte eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Emission aller gedeckten Schuldverschreibungen in der Europäischen Union geschaffen werden. Im Zuge der Harmonisierung müssen alle Mitgliedstaaten Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen schaffen, was in Mitgliedstaaten, in denen es noch keine Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen gibt, zur Entwicklung solcher Märkte beitragen dürfte. Ein solcher Markt würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die auf dieser Grundlage besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.
In Bezug auf die Bedingungen für die Anlage in gedeckte Schuldverschreibungen kann insgesamt gesehen von einer Harmonisierung der Bestimmungen ausgegangen…
Wie vom ESRB vorgesehen, beobachtete die EBA während eines Zeitraums von zwei Jahren den Markt für gedeckte Schuldverschreibungen im Hinblick auf die Anwendung…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich einen gemeinsamen Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die strukturellen…
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollte bei den Mitgliedstaaten liegen, und ihre Marktüberwachungsbehörden…
Es ist erforderlich, die Aufsichtsvorschriften in Bezug auf Geldmarktfonds zu harmonisieren, indem klare Vorschriften festgelegt werden, die Geldmarktfonds und…
Zur Gewährleistung der Transparenz und der Stabilität des Marktes sollten die Mitgliedstaaten bis zu einer weiteren Harmonisierung sicherstellen, dass geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.