Erwägungsgrund 1 32019L2235
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen an Streitkräfte eines Vertragsstaats des Nordatlantikvertrags sowie für die Einfuhr von Gegenständen durch diese vor, wenn die betreffenden Streitkräfte der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung außerhalb ihres Staates dienen.