Erwägungsgrund 7 32019L2235
Zudem sollte eine Verbrauchsteuerbefreiung für verbrauchsteuerpflichtige Waren eingeführt werden, die für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte eines anderen Mitgliedstaats als des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Steueranspruch entsteht, bestimmt sind, wenn diese Streitkräfte einer Verteidigungsanstrengung außerhalb ihres Mitgliedstaats dienen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird.