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EETS-Anbieter sollten dem jeweiligen Mauterheber die vollständige von ihren Nutzern zu entrichtende Maut auszahlen. EETS-Anbieter sollten jedoch nicht für von ihren Kunden nicht entrichtete Maut haften, wenn diese mit Bordgeräten ausgestattet sind, die vom Mauterheber für ungültig erklärt wurden.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass ein EETS-Anbieter, der einem Mauterheber eine in Artikel 5 Absatz 5…
Mit der Entrichtung der Maut an seinen EETS-Anbieter wird angenommen, dass der EETS-Nutzer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem zuständigen Mauterheber…
Um Doppelzahlungen zu vermeiden und den Nutzern Rechtssicherheit zu verschaffen, sollte die Zahlungsverpflichtung des Nutzers gegenüber dem Mauterheber mit der…
Die Maut, die Mauterheber den EETS-Nutzern berechnen, darf nicht über der jeweiligen nationalen bzw. lokalen Maut liegen. Das gilt unbeschadet des Rechts der…
EETS-Anbieter sollten verpflichtet sein, uneingeschränkt mit den Mauterhebern bei ihren Durchsetzungsbemühungen zusammenzuarbeiten, um die allgemeine Effizienz…
Der Anbieter haftet gegenüber dem Mauterheber für die im EETS-Gebiet BFStrMG geschuldete Maut der Nutzer, die er dem Mauterheber in seinen Nutzerlisten nach §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.