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Wenn ein neues elektronisches Mautsystem eingeführt oder ein bestehendes System grundlegend modifiziert wird, sollte der Mauterheber die neue bzw. aktualisierte Vorgabe für ein EETS-Gebiet rechtzeitig bekannt machen, damit EETS-Anbieter spätestens einen Monat vor dem Tag der Inbetriebnahme des Systems für das System zugelassen bzw. erneut zugelassen werden können. Der Mauterheber sollte das Verfahren für die Zulassung bzw. erneute Zulassung von EETS-Anbietern so gestalten und durchführen, dass das Verfahren spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des neuen bzw. grundlegend modifizierten Systems abgeschlossen werden kann. Mauterheber sollten ihren Anteil am geplanten Verfahren gemäß der Vorgabe für ein EETS-Gebiet leisten.
Wird in dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ein neues System für die elektronische Mauterhebung eingerichtet, so ergreift dieser Mitgliedstaat die…
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass jeder Mauterheber, der für ein EETS-Gebiet im Hoheitsgebiet des…
Beabsichtigt der EETS-Anbieter, in der Betriebsphase an seinem Teilsystem Änderungen vorzunehmen (zum Beispiel betriebliche Optimierungen, Software-Releases und…
Um es EETS-Anbietern zu ermöglichen, auf diskriminierungsfreie Weise in einen Wettbewerb um alle Kunden in einem bestimmten EETS-Gebiet zu treten, ist es…
Überprüfung des EETS-VergütungsmodellsDie Höhe der einzelnen Bestandteile des EETS-Vergütungsmodells wird durch den Mauterheber vor Ablauf der jeweils aktuellen…
Es besteht die Notwendigkeit, einen Rahmen für die Verfahren zur Zulassung von EETS-Anbietern für ein EETS-Gebiet zu schaffen, mit dem sowohl ein gerechter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.