Erwägungsgrund 22 32019L0520
EETS-Anbietern sollte eine angemessene Vergütung zustehen, die auf der Grundlage einer transparenten, diskriminierungsfreien und identischen Methode berechnet werden sollte.
EETS-Anbietern sollte eine angemessene Vergütung zustehen, die auf der Grundlage einer transparenten, diskriminierungsfreien und identischen Methode berechnet werden sollte.