Erwägungsgrund 72 32019L0770
Wurde der Vertrag beendet, sollte der Verbraucher nicht verpflichtet sein, für die Nutzung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen für einen Zeitraum, in dem die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen vertragswidrig waren, zu zahlen, da dem Verbraucher hierdurch der wirksame Schutz entzogen würde. Jedoch sollte der Verbraucher auch die Nutzung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen und deren Zurverfügungstellung an Dritte unterlassen, beispielsweise indem er die digitalen Inhalte oder jede verwendbare Kopie löscht oder die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen auf andere Weise unzugänglich macht.