Erwägungsgrund 82 32019L0770
Anhang I der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte zur Einfügung eines Verweises auf die vorliegende Richtlinie geändert werden, um zu gewährleisten, dass der Schutz der in dieser Richtlinie festgelegten Kollektivinteressen der Verbraucher gewährleistet ist.