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Das Unionsrecht über Finanzdienstleistungen enthält zahlreiche Verbraucherschutzbestimmungen. Finanzdienstleistungen im Sinne der in diesem Bereich bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , sind auch digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, die mit Finanzdienstleistungen in Verbindung stehen oder mit denen Zugang zu Finanzdienstleistungen gewährt wird, und sie fallen daher unter den durch das Unionsrecht über Finanzdienstleistungen gewährten Schutz. Verträge über digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, die eine Finanzdienstleistung darstellen, sollten daher vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden.
das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinien 2014/49/EU und 97/9/EG des Europäischen Parlaments und…
Unbeschadet der Richtlinie 2005/29/EG und der Verordnung (EU) 2016/679 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Unternehmer beim Abschluss von…
Das geltende Unionsrecht unter anderem über Finanzdienstleistungen für Verbraucher, Pauschalreisen und Teilzeitnutzungsverträge enthält zahlreiche…
Finanzdienstleistungen sollten aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sein, da diese Tätigkeiten Gegenstand besonderer…
Diese Richtlinie sollte nicht für die Gesundheitsversorgung im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gelten. Der Ausschluss…
Bestimmte elektronische Kommunikationsdienste gemäß dieser Richtlinie könnten auch der Begriffsbestimmung eines „Dienstes der Informationsgesellschaft“ gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.