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Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die schrittweise Einführung sektorspezifischer Rechtsvorschriften der Union zu erheblichen Überschneidungen dieser Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2002/65/EG geführt hat und dass die Digitalisierung einige Aspekte, die in der genannten Richtlinie nicht vollständig behandelt werden (etwa die Frage, wie und wann dem Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten), verschärft hat, ist es notwendig, die Vorschriften für Finanzdienstleistungsverträge, die im Fernabsatz zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden, zu überarbeiten und gleichzeitig die Anwendung des „Sicherheitsnetzes“ auf jene Finanzdienstleistungen sicherzustellen, die entweder nicht unter die sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union fallen oder aus dem Anwendungsbereich von Unionsrechtsakten, die spezifische Finanzdienstleistungen regeln, ausgeschlossen sind.
Die Digitalisierung hat zu Entwicklungen auf dem Markt beigetragen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie 2002/65/EG noch nicht absehbar waren. Die…
Das Unionsrecht über Finanzdienstleistungen enthält zahlreiche Verbraucherschutzbestimmungen. Finanzdienstleistungen im Sinne der in diesem Bereich bestehenden…
Die Richtlinie 2002/65/EG ist mehrmals überprüft worden. Diese Überprüfungen haben ergeben, dass die schrittweise Einführung sektorspezifischer…
Im Rahmen der Richtlinie 2002/65/EG konnten die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen an vorherige Informationspflichten beibehalten oder erlassen, sofern…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Richtlinie insbesondere in Fällen, in denen Einzelvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken in speziellen…
Bestimmte Finanzdienstleistungen an Verbraucher sind in besonderen Unionsrechtsakten geregelt, die auch weiterhin für diese Finanzdienstleistungen gelten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.