Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2011/83/EU auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge dürfte die notwendige Komplementarität gewährleisten. Wegen der Besonderheit von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, insbesondere ihrer Komplexität, ist es nicht angebracht, alle Bestimmungen der Richtlinie 2011/83/EU auf im Fernabsatz geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen an Verbraucher anzuwenden. Indem in die Richtlinie 2011/83/EU ein eigenes Kapitel mit Vorschriften aufgenommen wird, die nur für im Fernabsatz geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen an Verbraucher gelten, kann für die erforderliche Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt werden.
Wenngleich wegen der Besonderheiten der betreffenden Dienstleistungen nicht alle Bestimmungen der Richtlinie 2011/83/EU für im Fernabsatz geschlossene…
Um den Anwendungsbereich dieser Richtlinie abzugrenzen, sollten die Vorschriften für im Fernabsatz geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen an…
Finanzdienstleistungsverträge, die auf andere Weise als im Fernabsatz geschlossen werden, fallen nicht unter diese Richtlinie. Daher können die Mitgliedstaaten…
Verträge sind für Endnutzer ein wichtiges Mittel, das Informationstransparenz und Rechtssicherheit gewährleistet. In einem wettbewerblichen Umfeld werden die…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen Bestimmungen in ihren nationalen…
In der Richtlinie 2011/83/EU ist ähnlich wie in der Richtlinie 2002/65/EG für bestimmte im Fernabsatz geschlossene Verbraucherverträge ein Recht auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.