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Die bestehenden Unterschiede können Unternehmen und Verbrauchern gleichermaßen schaden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Unternehmen, die ihre Tätigkeiten auf Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten ausrichten, die zwingenden Verbrauchervertragsvorschriften des Staates erfüllen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aufgrund der Abweichungen zwischen diesen Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten können Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen. Folglich könnten es viele Unternehmen vorziehen, nur im Inland tätig zu werden bzw. Ausfuhren auf einen oder zwei Mitgliedstaaten zu beschränken. Diese Entscheidung zur Minimierung von Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel führt im Ergebnis zu entgangenen Möglichkeiten für eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit und ungenutzten Größenvorteilen. KMU sind davon besonders stark betroffen.
Den Unternehmen, und insbesondere den KMU, entstehen häufig zusätzliche Kosten, die auf Unterschiede zwischen zwingenden nationalen…
Die Richtlinie 90/314/EWG ließ den Mitgliedstaaten einen breiten Umsetzungsspielraum. Daher bestehen erhebliche Unterschiede im jeweiligen Recht der…
In einigen Fällen, in denen Mitgliedstaaten verschiedene zwingende Rechtsvorschriften erlassen haben, die strenger sind als die Bestimmungen der Richtlinie…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates darf die Wahl des Rechts, das auf Verträge zwischen einem Verbraucher und einem…
Obwohl die Verbraucher bei Käufen im Ausland infolge der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 ein hohes Schutzniveau genießen, leidet auch das Vertrauen…
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“), unterschiedliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.