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Angesichts der Besonderheiten der Finanzierungs- und Lizenzierungsverfahren für bestimmte audiovisuelle Werke, die häufig auf ausschließlichen Gebietslizenzen beruhen, ist es in Bezug auf Fernsehprogramme angezeigt, den Geltungsbereich des in dieser Richtlinie festgelegten Ursprungslandprinzips auf bestimmte Programmarten zu beschränken. Zu diesen Programmarten sollten Nachrichtensendungen und Sendungen zum aktuellen Geschehen sowie Eigenproduktionen eines Sendeunternehmens gehören, die ausschließlich von ihm finanziert werden, einschließlich solcher Produktionen, für die die Finanzierungsmittel der Sendeunternehmen aus öffentlichen Quellen stammen. Für die Zwecke dieser Richtlinie sollten als Eigenproduktionen von Sendeunternehmen Produktionen gelten, die von ihnen mit eigenen Mitteln produziert werden, nicht jedoch von Sendeunternehmen bei von ihnen unabhängigen Produzenten in Auftrag gegebene Produktionen und Koproduktionen. Aus denselben Gründen sollte das Ursprungslandprinzip nicht für Fernsehübertragungen von Sportereignissen im Sinne dieser Richtlinie gelten. Das Ursprungslandprinzip sollte nur dann gelten, wenn die Programme von dem Sendeunternehmen in seinen eigenen ergänzenden Online-Diensten verwendet werden. Es sollte nicht für die Lizenzierung der Eigenproduktionen eines Sendeunternehmens an Dritte, auch nicht an andere Rundfunkanstalten, gelten. Das Ursprungslandprinzip sollte die Freiheit der Rechteinhaber und das Sendeunternehmen, im Einklang mit dem Unionsrecht Einschränkungen der Verwertung ihrer Rechte, auch in territorialer Hinsicht, zu vereinbaren, nicht beeinträchtigen.
Die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen in einer Weise, dass sie Mitgliedern…
Um die Klärung und den Erwerb von Rechten für die grenzüberschreitende Bereitstellung eines ergänzenden Online-Dienstes zu erleichtern, sollte festgelegt…
Um zu verhindern, dass das Ursprungslandprinzip für die Bereitstellung des Online-Dienstes, den Zugang zu diesem und dessen Nutzung umgangen wird, indem die…
Das in dieser Richtlinie festgelegte Ursprungslandprinzip sollte zu keinerlei Verpflichtung für Sendeunternehmen führen, Sendungen in ihren ergänzenden…
Unbeschadet des Herkunftslandprinzips gestattet diese Richtlinie den Mitgliedstaaten die Ergreifung von Maßnahmen, die eine Einschränkung der freien Erbringung…
Das Herkunftslandprinzip sollte als Kernbestandteil dieser Richtlinie angesehen werden, da es für die Schaffung des Binnenmarkts unverzichtbar ist. Dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.