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Um zu gewährleisten, dass antizyklische Kapitalpuffer dem Risiko, das ein übermäßiges Kreditwachstum für den Bankensektor mit sich bringt, angemessen Rechnung tragen, sollten Institute ihre institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der Quoten berechnen, die für antizyklische Kapitalpuffer in den Ländern gelten, in denen die Kreditrisikopositionen belegen sind. Jeder Mitgliedstaat sollte deshalb eine Behörde benennen, die dafür zuständig ist, die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers für die in diesem Mitgliedstaat belegenen Risikopositionen festzulegen. Diese Quote sollte dem Kreditwachstum und etwaigen Veränderungen beim Verhältnis Kredite zu Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Mitgliedstaat sowie allen anderen für die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems maßgeblichen Variablen Rechnung tragen.
Die Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers ist der gewichtete Durchschnitt der Quoten der antizyklischen Kapitalpuffer, die in den…
Die institutsspezifische antizyklische Kapitalpuffer-Quote ist der gewichtete Durchschnitt der Quoten für die antizyklischen Kapitalpuffer, die im Inland, in…
Jede benannte Behörde bewertet quartalsweise die Intensität des zyklischen Systemrisikos und beurteilt, welche Quote des antizyklischen Kapitalpuffers in dem…
Die Mitgliedstaaten verlangen von den Instituten, einen institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe ihres nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung…
Hat eine zuständige Drittlandsbehörde für das jeweilige Drittland eine Quote des antizyklischen Kapitalpuffers festgesetzt und veröffentlicht, so darf eine…
Um zu gewährleisten, dass antizyklische Kapitalpuffer dem Risiko, das ein übermäßiges Kreditwachstum für den Bankensektor mit sich bringt, angemessen Rechnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.