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Um ein gemeinsames Verständnis der in den verschiedenen Rechtsakten verwendeten Begriffe zu gewährleisten, sollten die durch die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Begriffe „zentrale Gegenpartei“ oder „CCP“ und „Teilnehmer“ samt der dazugehörigen Begriffsbestimmungen in die Richtlinie 98/26/EG übernommen werden.
„zentrale Gegenpartei“ oder „CCP“ (central counterparty) eine CCP im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments…
„zentrale Gegenpartei“ eine CCP im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012;
„zentrale Gegenpartei“ eine CCP im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012;
„zentrale Gegenpartei“ oder „CCP“ eine zentrale Gegenpartei im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012;
Zentrale Gegenpartei im Sinne dieses Gesetzes ist eine CCP im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012.
‚zentrale Gegenpartei‘ oder ‚CCP‘ eine zentrale Gegenpartei im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012;“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.