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Es ist sachgemäß, den Mitgliedstaaten zu gestatten, sich dafür zu entscheiden, bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie im Wege von Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und den betroffenen Wirtschaftszweigen umzusetzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Mitgliedstaaten sollten sich dafür entscheiden können, bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie im Wege von Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden…
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern die Umsetzung dieser Richtlinie übertragen, wenn die Sozialpartner dies gemeinsam beantragen und sofern die…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden die…
Sofern die mit dieser Richtlinie angestrebten Ziele erreicht werden, können die Mitgliedstaaten Artikel 8 Absatz 6, Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 15 durch…
Sofern die mit dieser Richtlinie angestrebten Ziele erreicht werden, können die Mitgliedstaaten durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und den…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.