Erwägungsgrund 1 32025L0001
Eine Notlage von Versicherungsunternehmen kann erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und das soziale Wohlergehen in den Mitgliedstaaten haben, wenn sie zu einer Beeinträchtigung des Schutzes von Versicherungsnehmern, Begünstigten oder Geschädigten führt. Angesichts der Rolle von Rückversicherungsunternehmen in der Wirtschaft, ihrer Verflechtung mit Erstversicherungsunternehmen und den Finanzmärkten im Allgemeinen sowie des relativ konzentrierten Rückversicherungsmarkts ist ein geeigneter Rahmen erforderlich, um eine Notlage oder einen Ausfall solcher Unternehmen in geordneter Weise bewältigen zu können. Deshalb sollte die Sanierung und Abwicklung von Primärversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen angegangen werden, wobei ihre jeweiligen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten.