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Der Europäische Rat vom 23. und 24. Oktober 2014 wies in seinen Schlussfolgerungen darauf hin, dass die Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten rasch Maßnahmen zu ergreifen hat, damit das 10 %-Mindestziel für den aktuellen Stromverbund schnellstmöglich erreicht wird, und zwar bis spätestens 2020, zumindest für diejenigen Mitgliedstaaten, die das Mindestniveau der Integration in den Energiebinnenmarkt noch nicht erreicht haben, nämlich die baltischen Staaten, Portugal und Spanien, und für die Mitgliedstaaten, die deren wichtigsten Zugangspunkt zum Energiebinnenmarkt bilden. Ferner stellte er fest, dass die Kommission dem Europäischen Rat regelmäßig Bericht erstatten soll, damit bis 2030 ein Verbundziel von 15 % erreicht wird.
Maß der Verbundfähigkeit der Stromnetze, das der Mitgliedstaat unter Berücksichtigung des Stromverbundziels für 2030 von mindestens 15 % und der Indikatoren…
Im Bereich des Energiebinnenmarkts bewertet die Kommission als Teil der Bewertung gemäß Absatz 1 die Fortschritte auf dem Weg zu dem Maß der…
Der Europäische Rat hat mehrmals betont, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ein Mindestziel von 10 % für den Stromverbund zu erreichen. Er…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 betont, dass ein stärker…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 das verbindliche Ziel festgelegt, die EU-internen gesamtwirtschaftlichen…
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurde ein Regelungsrahmen für die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen, in dem verbindliche, bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.