Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Durchführung von Konsultationen der Öffentlichkeit und gemäß dem Übereinkommen von Aarhus sollten die Mitgliedstaaten anstreben, dass eine gleichmäßige / ausgewogene Beteiligung erfolgt, dass die Öffentlichkeit durch öffentliche Bekanntmachungen und mit anderen geeigneten Mitteln — etwa über elektronische Medien — informiert wird, dass der Öffentlichkeit alle relevanten Dokumente zugänglich sind und dass praktische Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen werden.
Erwägungsgrund 29 32018R1999Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen