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Die Mitgliedstaaten, die intelligente Messsysteme nicht systematisch einführen, sollten den Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Verlangen und zu fairen und angemessenen Bedingungen intelligente Zähler zu installieren, und sollten ihnen alle relevanten Informationen dazu liefern. Verbraucher ohne intelligente Zähler sollten Anspruch auf Zähler haben, die die Mindestanforderungen erfüllen, die zur Bereitstellung der in dieser Richtlinie geforderten Abrechnungsinformationen notwendig sind.
Wurde die Einführung intelligenter Messsysteme im Rahmen der in Artikel 19 Absatz 2 genannten Kosten-Nutzen-Analyse negativ bewertet und nicht systematisch…
Die Mitgliedstaaten, die sich für die Einführung intelligenter Messsysteme entscheiden, erlassen und veröffentlichen die funktionalen und technischen…
Sind die Endkunden nicht mit intelligenten Messsystemen ausgestattet, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass den Endkunden individuelle konventionelle…
Das Recht von Begünstigten regulierter Preise, ohne Mehrkosten individuelle intelligente Zähler zu erhalten, sollte die Mitgliedstaaten, in welchen keine…
Um die aktive Teilnahme der Verbraucher an den Energiemärkten voranzubringen, sollten die von den Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet einzuführenden…
Entscheidungen auf nationaler Ebene über die Einführung intelligenter Messsysteme sollten nach wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen können. Bei diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.