Erwägungsgrund 17 32024L1788
Die Freiheiten, die der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Bürgerinnen und Bürgern der Union garantiert — unter anderem der freie Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr —, sind nur in einem vollständig geöffneten Markt erreichbar, der allen Verbrauchern die freie Wahl ihrer Lieferanten bzw. Versorger und allen Versorgern die freie Belieferung ihrer Kunden gestattet.