Erwägungsgrund 20 32024L1788
Im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte gehört die Energieversorgung zu den essenziellen Dienstleistungen, zu denen jede Person Zugang haben muss, und es werden Unterstützungsmaßnahmen für Hilfsbedürftige gefordert (Grundsatz 20). Auch mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nummer 7 der Vereinten Nationen wird die Sicherung des Zugangs zu bezahlbarer, zuverlässiger, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle angestrebt.